Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Förderquote

Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Förderquote

Warum wird gefördert

Viele Sportstätten besitzen eine Beleuchtungsanlage, die bereits über 30 Jahre alt ist. Die Ausfallquoten werden immer höher, die Betriebskosten immer belastender. Neben einer mangelhaften Ausleuchtung kämpft man ständig mit dem Ausfall der Anlage. Verständlich, dass derzeit viele Vereine eine Umrüstung von einer konventionellen Flutlichtanlage auf eine moderne LED-Flutlichtlösung in Betracht ziehen.

Der enorme Energieverbrauch, hohe Wartungskosten und die schlechte Ausleuchtung sind nur wenige der vielen ausschlaggebenden Gründe, heute auf die alternativlose LED-Flutlichttechnik umzusteigen.

Lumosa veranstaltet am 05.05.2021 um 18 Uhr ein kostenloses und unverbindliches online Förderseminar

Welche Kosten sind förderfähig und welche nicht?

Zuwendungsfähige Ausgaben
– Austausch kompletter Leuchten (alt gegen neu)
– Träger für das Leuchtmittel
– Blendschutzvorrichtungen für das Leuchtmittel
– Abdeckungen und Gehäuse für das Leuchtmittel
– Steuer- und Regelungstechnik
– Montage durch einen LED-Hersteller

Nicht-zuwendungsfähige Ausgaben
– Flutlichtmasten
– Montage / Demontage von Flutlichtmasten
– Sanierung von Flutlichtmasten
– Prüfung der Flutlichtmasten
– Strom- und Sicherungskästen
– Tiefbauarbeiten

Was für Fördertöpfe gibt es und wer wird gefördert?

 

In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Förderquoten und Sonderförderungen. Auch in diesem Fall helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir begleiten Sie durch den kompletten Förderprozess.

Wer ist Antragsberechtigt?

  • Gemeinnütziger und eingetragener Verein.
  • Der Verein muss Eigentümer der Beleuchtungsanlage sein oder über einen langfristigen Miet- oder Pachtvertrag verfügen (Mieter oder Pächter sein – Einverständniserklärung Eigentümer).
  • Sollte die Gemeinde Eigentümer der Beleuchtungsanlage sein, so kann diese, die o.g. Fördergelder auch beantragen.
  • Antragsberechtigt sind auch Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung.
  • Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen bzw. deren Träger.

Ablauf Förderantrag

Ihr Antrag beim PtJ – Schritt-für-Schritt Anleitung:

Welche Informationen / Bescheinigungen benötigen Sie für den Antrag:

  • Kontaktdaten der Projektbeteiligten
  • Weitere Personen, z. B. für administrative Aufgaben (Kontaktdaten)
  • Vorsteuerabzugsberechtigung: Ja / Nein / Teilweise? Bescheinigung Finanzamt oder Steuerberater
  • Zuwendungsbescheide (Drittmittel können nachgereicht werden)
  • Bezeichnung der Rechtsform
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bankdaten

Der Förderantrag beim Bund (PtJ) setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

1. KRL-Online
– Grundsätzliche Infos über Antragssteller (Verein)
– Nachweis Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen (siehe oben)
– Zuwendungsfähige Gesamtkosten ersichtlich
– Fachplaner einladen
– Berechnungsformular (Nachweis Mindestzuwendung / Amortisationszeit / CO2-Reduktion)

2. Easy-Online
– Hauptantrag Förderung
– Vereinsdaten
– Finanzierungsaufstellung aller Förderungen

Sie haben es geschafft. Ihr Antrag liegt nun beim Bund und wird bearbeitet. Falls Unterlagen oder Informationen fehlen sollten, wird sich der Bund per E-Mail mit Nachforderungen melden. In der Regel erhalten Sie spätestens in 6 Monaten den Zuwendungsbescheid.

Die größten Anforderungen

1. Die CO2-Reduktion von 50 Prozent muss vorgewiesen werden:
Die Umrüstung von einer konventionellen Flutlichttechnik auf LED-Technik muss eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 Prozent vorweisen. Dieser Nachweis (altes Flutlicht gegen neues Flutlicht) wird über das Berechnungsformular (wird vom Bund bereitgestellt) erstellt. Das Formular wird von dem zuständigen Fachplaner (z. B. Lumosa) ausgefüllt.

2. Ihr Projekt muss sich spätestens nach 20 Jahren amortisieren:
Die angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit darf nicht über 20 Jahren liegen. Auch dieser Nachweis wird über das Berechnungsformular erstellt. Wichtige Parameter sind hier die Betriebsstunden im Jahr (Spielbetrieb / Trainingsbetrieb) und das Projektvolumen in Euro.

3. Ihr LED-Flutlichtprojekt darf nicht weniger als 14.300 Euro kosten:
Die Summe Ihres Projektes darf nicht unter 14.300 Euro liegen. Hier müssen Sie auf Ihre Vorsteuerabzugsberechtigung achten.

4. Ihr Eigenanteil darf nicht unter 5 Prozent liegen (Neu: bis 31.12.2021)
Die Kombinierung der Drittmittel (BLSV / Gemeinde) darf eine maximale Förderquote von 95 Prozent erzielen.

Sie möchten mehr über Förderungsmöglichkeiten und wichtige Aspekte zum Thema Förderung erfahren?

Lumosa veranstaltet am 05.05.2021 um 18 Uhr ein kostenloses und unverbindliches online Förderseminar. Melden Sie sich jetzt an.

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