Förderprogramm „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“

Förderprogramm „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“

Outdoor Fitnessgeräte und Calisthenics Park für Bewegungsparcours, Spielplätze und Freizeitanlagen. Für Senioren, Kinder, Sportvereine.

Förderprogramm „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt sich aktiv für die nachhaltige Entwicklung von ländlichen Regionen ein und unterstützt gezielt Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie durch zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt stellt sie umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Ziel dieses Programms ist es, die Zukunftsfähigkeit der Dörfer und kleineren Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zu stärken und die Lebensqualität im ländlichen Raum nachhaltig zu verbessern.

Ein besonderer Fokus der Förderung liegt auf der Sportstättenförderung, um den Menschen vor Ort attraktive Bewegungsräume zu bieten. Sportvereine profitieren ebenfalls von diesem Programm, da sie antragsberechtigt sind und damit aktiv zur Gestaltung und Verbesserung von Sportinfrastrukturen beitragen können.

Wichtige Informationen zur Förderung von Sportstättenprojekten:

Fördervoraussetzungen: Im Rahmen dieses Programms können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern frei zugängliche Bewegungsräume gefördert werden. Dazu gehören unter anderem Bolzplätze, Bouleanlagen, Skateanlagen sowie andere öffentliche Sport- und Bewegungsflächen, die jederzeit von der Allgemeinheit genutzt werden können. Ziel ist es, attraktive Sportstätten zu schaffen, die zur Gesundheitsförderung und zur sozialen Interaktion in der Gemeinde beitragen.

Antragsberechtigung: Neben den Kommunen sind auch Sportvereine berechtigt, Anträge auf Fördermittel zu stellen. Voraussetzung ist, dass der Antrag eine Stellungnahme der zuständigen Kommune enthält, in der die geplante Maßnahme bekräftigt wird. Diese Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Kommunen stellt sicher, dass die geförderten Sportstättenprojekte den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen und langfristig sinnvoll genutzt werden.

Antragsfrist und -verfahren: Die Antragstellung erfolgt online über die jeweils zuständige Bezirksregierung und ist im Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 15. April 2025 möglich. Um eine reibungslose Antragsstellung zu gewährleisten, wird Sportvereinen empfohlen, sich bereits im Vorfeld mit der zuständigen Kommune sowie der Bezirksregierung abzustimmen.

Alle detaillierten Informationen zum Förderprogramm, einschließlich der förderfähigen Gebietskulisse, der konkreten Förderrichtlinien sowie relevanter Ansprechpartner in den Bezirksregierungen und im zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, finden Sie unter folgendem Link: https://www.mlv.nrw.de/