Die Corona Soforthilfen für Vereine der Bundesländer können Vereinen helfen, durch die (finanziell) schwierige Corona-Pandemie zu kommen. Viele Sportvereine stehen durch die Corona-bedingten Einschränkungen des Breitensports vor finanziellen Herausforderungen. Sowohl das Personal als auch der Betreib und die Instandhaltung der Sportstätten kosten Geld – selbst wenn der Vereinsbetrieb eingestellt ist oder nur in eingeschränktem Maße durchgeführt werden kann.
Um Vereine zu unterstützen, wurden Corona Soforthilfen für Vereine durch die Bundesländer bereitgestellt. Diese können zumeist über die über die Landessportbünde beantragt werden können. Zusätzlich wurde von Seiten des Bundes ein Corona-Soforthilfeprogramm ins Leben gerufen, welches für alle beeinträchtigten Unternehmen unkompliziert zugänglich ist. Als beeinträchtigt gilt ein Unternehmen, wenn es 30% weniger Umsatz als im vorherigen Jahr macht. Als Sportverein ist es möglich, beide Formen der Corona Soforthilfe zu beziehen, solange die Annahmekriterien erfüllt sind. Sollte ein Antrag nicht bewilligt werden, gibt es immer noch die Option, bei einer Bank einen Förderkredit aufzunehmen, der auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Corona Soforthilfen für Vereine der Bundesländer in der Übersicht:
Baden-Württemberg
- Antragsvorlage für „Soforthilfe Sport“ bis zum 30.11.2020 beim verantwortlichen Landessportbund möglich
- Bis zu 12 Millionen Euro Fördergelder werden ausgezahlt
- Zumeist 15 Euro Höchstbetrag je Vereinsmitglied, ausschließlich für den ideellen Bereich der Sportvereine
Weitere Informationen: Corona Soforthilfe für Sportvereine – Baden-Württemberg
Berlin
- Anträge auf Fördergelder aus dem „Rettungsschirm für den Berliner Sport“ sind möglich
- Sich durch Corona ergebende Zusatz- und Sachkosten für Personal und Sportstätten sind teilweise über die Soforthilfe absetzbar
Weitere Informationen: Corona Soforthilfe für Sportvereine – Berlin
Brandenburg
- Antragsvorlage für die „Corona-Überbrückungshilfe“ des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport bis zum 06.12.2020 möglich
- Fördergelder stehen ausschließlich gemeinnützigen Sportvereinen zu, die Verluste aufgrund von Corona erlitten haben
Weitere Informationen: Corona Soforthilfe für Sportvereine – Brandenburg
Bremen
- Verlängerung des Soforthilfeprogramms „Sondertopf Sport“ zur unkomplizierten Förderung für Sportvereine
- Antragsvorlage bis zum 31.12.2020 für Einkunftseinbrüche ab dem 01.09.2020
- Bis zu 1 Millionen Euro Fördergelder werden ausgezahlt, pro Sportverein 10.000 Euro im laufenden Jahr
Weitere Informationen: Corona Soforthilfe für Sportvereine – Bremen
Hamburg
- Antragsvorlage für Corona Soforthilfe bis zum 31.03.2020 beim Hamburger Sportbund
- Bis zu 4 Millionen Euro für Unterhaltskosten werden ausgezahlt, pro Sporterein höchstens 40.000 Euro
- Der „Nothilfefonds Sport II“ fokussiert sich unter anderem auf nicht gewinnorientierte Sportvereine und Reha-Sportgruppen
Weitere Informationen: Corona Soforthilfe für Sportvereine – Hamburg
Hessen
- Das Corona Soforthilfeprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ fokussiert sich auf gemeinnützige Sportvereine
- Sportvereine erhalten bis zu 10.000 Euro Förderung
- Profitorientierte Sportvereine müssen beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen für die Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen vorstellig werden
Weitere Informationen: Corona Soforthilfe für Sportvereine – Hessen
Niedersachsen
- Antragsvorlage für das „Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen“ bis zum 15.11.2020 beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport
- Bis zu 7 Millionen Euro werden ausgezahlt, pro Sportverein höchstens bis zu 50.000 Euro
Weitere Informationen: Corona Soforthilfe für Sportvereine – Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
- Antragsvorlage für die „Soforthilfe Sport“ bis zum 15.03.2021
- Bis zu 10 Millionen Euro werden ausgezahlt
- Die „Soforthilfe Sport“ fokussiert sich auf gemeinwohlorientierte Organisationen im Sport
Weitere Informationen: Corona Soforthilfe für Sportvereine – Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
- Förderung im Rahmen des „Schutzschild für Vereine in Not“ sowohl für 2020 als auch 2021 möglich
- Antragsvorlage bis zum 01.12.2020 bzw. 01.12.2021 an den entsprechenden Landessportbund
- Es werden pro Jahr und Sportverein höchstens bis zu 12.000 Euro ausgezahlt
Weitere Informationen: Corona Soforthilfe für Sportvereine – Rheinland-Pfalz
Saarland
- Antragsvorlage für „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ bis zum 31.10.2020
- Je nach Höhe der Vereinsmitgliedschaften werden bis zu 3.000 Euro ausgezahlt
- Durch die Corona-Pandemie existenzbedrohte Sportvereine erhalten bis zu 10.000 Euro
- mehrheitlich wirtschaftliche Einbußen übernimmt das „Corona-Soforthilfe-Programm für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“
Weitere Informationen: Corona Soforthilfe für Sportvereine – Saarland
Sachsen
- Antragsvorlage für die „Soforthilfe für Sportvereine“ müssen an den LSB Sachsen gesendet werden
- Gemeinnützige Sportvereine können eine einmalige „Soforthilfe für Sportvereine“ sowie ein Liquiditätsdarlehen anfordern
- Einmalige Gutschriften werden bis zu höchstens 10.000 Euro ausgezahlt, das Liquiditätsdarlehen hat einen Höchstbetrag von 500.000 Euro, abhängig von dem Vorjahresumsatz
Weitere Informationen: Corona Soforthilfe für Sportvereine – Sachsen
Sachsen-Anhalt
- Antragsvorlage auf dem Postweg bis zum 22.11.2020 an das Landesverwaltungsamt Magdeburg
- Die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitskosten für Sportvereine und Sportverbände in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ richtet sich an alle LSB-Mitglieder, deren Einkommen nicht kostendeckend sind
- Anhand des Differenzbetrages wird eine Pauschalzahlung getätigt
Weitere Informationen: Corona Soforthilfe für Sportvereine – Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
- Es werden Überbrückungshilfen bis zu 12,5 Millionen Euro ausgezahlt
- Auszahlungen finden über den direkten Kontakt zum Landessportverband Schleswig-Holstein statt
Weitere Informationen: Corona Soforthilfe für Sportvereine – Schleswig-Holstein
Thüringen
- Es ist keine spezifische Soforthilfe für Sportvereine vorhanden
- Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Vorjahr ist eine Förderung durch bundesweite Überbrückungshilfen möglich
Weitere Informationen: Corona Soforthilfe für Sportvereine – Thüringen