Förderung: Sportstätten und Klimaschutz-Projekte
Auch im Jahr 2017 haben Vereine die Möglichkeit, Fördermittel über die sogenannte Kommunalrichtlinie zu beantragen. Klimaschutzrelevante Sanierungen an den Sportstätten des Vereins werden mit bis zu 50% gefördert. Kommunaler Klimaschutz ist seit langem ein Schwerpunkt der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums. Auch in den kommenden Jahren unterstützt das BMUB wieder Kommunen und andere Einrichtungen aus Mitteln der sog. Kommunalrichtlinie. So konnten bereits seit 2008 mehr als 8.000 Klimaschutzprojekte in über 3.000 Kommunen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Vereine, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Verein ist eingetragener Verein im Vereinsregister
- Der Verein hat einen Gemeinnützigkeitsstatus
- Der Sport dient als vorrangiger Vereinszweck
Die Fördermöglichkeiten unterstützen insbesondere das Ziel, die Treibhausgasemissionen in den Kommunen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent – im Vergleich zu 1990 – zu senken.
Informationspapier des DOSB
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat zu den Möglichkeiten der Sportstättenförderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie ein Informationspapier veröffentlicht. Die Informationen stehen zum kostenfreien Download bereit:
Förderung von Sportstätten durch Bundesmittel – KommunalrichtlinieHinweise zu Einreichungsfristen
Anträge für die Förderschwerpunkte „Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz“, „Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten“, „Investive Klimaschutzmaßnahmen“ und „Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen“ können mittlerweile ganzjährig beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier